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   OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 9 ME 388/04   

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https://dejure.org/2005,18246
OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 9 ME 388/04 (https://dejure.org/2005,18246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2005 - 9 ME 388/04 (https://dejure.org/2005,18246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 9 ME 388/04 (https://dejure.org/2005,18246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausbaubeitrag für Gehweg in der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Möglichkeit der Straßeninanspruchnahme für Hinterlieger mit Erbbaurecht am Anliegergrundstück

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 11 Abs. 1 Nr. 4 b NKAG; § 6 Abs. 6 NStrG
    Anwendbarkeit der Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) auf Fälle der geteilten Baulast in der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Beschwerde gegen die Heranziehung eines Straßenausbaubeitrags; Fehlerhafte Bildung des Abrechnungsgebiets ...

  • Judicialis

    NKAG § 6 I; ; NStrG § 6 VI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) auf Fälle der geteilten Baulast in der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Beschwerde gegen die Heranziehung eines Straßenausbaubeitrags; Fehlerhafte Bildung des Abrechnungsgebiets ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 9 ME 388/04
    Denn die Möglichkeit des Zugangs zur Straße vom Hinterliegergrundstück aus ist in Fällen der Eigentümeridentität immer dauerhaft gesichert, sofern es nicht ausnahmsweise, z.B. bei einer weitgehenden Überbauung des Anliegergrundstücks, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, Zugang zur Straße zu nehmen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 13.6.2000 - 9 M 1349/00 - NSt-N 2000, 242 = NdsVBl 2001, 18 = NdsRpfl 2000, 296).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1989 - 6 A 147/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 9 ME 388/04
    Er kann weder allein ein dingliches Überwegerecht begründen, noch ist es ihm rechtlich möglich, gegen den Willen des Grundstückseigentümers wirksam die Erklärung einer Wegebaulast abzugeben (zu letzterem vgl. Urt. d. OVG Lüneburg v. 26.5.1989 - 6 OVG A 147/87 - OVGE 41, 406 = NdsRpfl 1989, 240 = NJW 1990, 1499 = BRS 49 Nr. 177; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 7. Aufl. 2002, § 92 RdNr. 28).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1988 - 9 B 19/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 9 ME 388/04
    Denn die mit der Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 NKAG bezweckte Verfahrensvereinfachung erstreckt sich auch auf die Fälle der geteilten Baulast in Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 25.5.1988 - 9 B 19/88 - NdsRpfl 1988, 225; Wendrich, NdsStrG, 4. Aufl. 2000, § 6 RdNr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anliegers zu einem Straßenausbaubeitrag;

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
  • VG Münster, 26.04.2017 - 3 K 2624/15

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu den Herstellungskosten einer Straße

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2005 - 9 ME 388/04 -, juris, Rdn. 6.
  • VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Vor diesem Hintergrund verbietet sich eine "Gleichstellung" des Erbbauberechtigten an einem (Hinterlieger-)Grundstück mit dem Eigentümer eines (Vorderlieger-)Grundstücks im Hinblick auf die durch die Straße gebotene Vorteilslage (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Dezember 2005 - 9 ME 388/04 -, Rn. 6, juris; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabenrecht, Stand Februar 2020, KAG, § 8 Rn. 571).
  • VG Osnabrück, 06.06.2008 - 1 A 557/06

    Straßenausbaubeitrag: Eigentümeridentität und beschränkte Vorteilswirkung;

    "Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Juni 2000 grundsätzlich entschieden und geht seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.11.2006 - 9 LA 342/04 -, Beschl. v. 18.7.2006 - 9 ME 189/06 - und Beschl. v. 9.12.2005 - 9 ME 388/04 -) davon aus, dass ein Hinterliegergrundstück bei Eigentümeridentität mit dem Anliegergrundstück durch den Ausbau einer Straße im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG bevorteilt ist, wenn die Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Hinterliegergrundstücks unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (vgl. zu Erreichbarkeitsanforderungen im Einzelnen z.B. Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 sowie Beschl. v. 25.1.2007 - 9 LA 201/05 -).
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